Für die Zulassung zur Zertifizierung sind erforderlich:
Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung ist die Stellung eines Antrags, in dem Ihre persönlichen Voraussetzungen, fachlichen Qualifikationen, sowie Erfahrungen nachgewiesen werden.
Ausbildung / Abschluss | Berufserfahrung im Fachbereich | Sonstiges |
---|---|---|
Abschluss in einem staatlich geregelten Berufsbild | 4 Jahre | Prüfungsurkunde, Diplom etc. |
oder | ||
Abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Schule, FH oder Hochschule | 2 Jahre | Diplom, Bachelor oder Masterabschluss oder Äquivalent |
oder | ||
Meisterprüfung im Fachbereich | 2 Jahre | Meisterbrief |
oder | ||
Qualifizierte Weiterbildung in einem staatlich nicht geregelten Berufsbild | 6 Jahre | Zeugnisse, Referenzen mit detailierten Angaben über Qualifikation und Kenntnisse |
und | ||
Ausbildung zum Sachverständigen und Berufserfahrung | 50 Stunden Ausbildung + 1 bestandene Prüfung | Nachweis einer zertifizierten und anerkannten Bildungseinrichtung |
Die European Certification CYF (EUcert). ist eine Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17021 bzw. 17024. Die EUcert verfügt über diverse Zertifizierungsprogramme, die in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus der Praxis entwickelt wurden.
European Certification CYF (EUcert).
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Die EUcert nimmt nicht an der Europäischen Online-Streitbeilegung teil.