Erklärung über die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der EUcert Zertifizierungsstelle
Entscheidungen der Zertifizierungsstelle
Alle Entscheidungen der Zertifizierungsstelle basieren auf den normativen und den von der Zertifizierungsstelle festgelegten Vorgaben und der Sammlung ausreichend objektiver Nachweise. Eine Zertifizierung wird nur dann gewährt, wenn ausreichende Nachweise für die Konformität mit den normativen Vorgaben vorliegen. Anträge auf Zertifizierung werden nur angenommen, wenn keine Interessenskonflikte vorliegen, oder ein potentieller Konflikt nicht durch gesonderte Regelungen ausgeschlossen werden kann.
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Anti-Diskrimierung
Zusammenarbeit mit Beratungsorganisationen
Die Zertifizierungsstelle bietet keine Beratungsleistungen oder interne Audits an und stellt diese auch nicht bereit. Ebenfalls zertifiziert sie keine anderen Zertifizierungsstellen. Es bestehen keine Beziehungen zu Beratungsorganisationen. Die Zertifizierungsstelle bietet ihre Leistungen selbst am Markt an und macht keine Andeutungen oder Aussagen, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn bestimmte Beratungsorganisationen zum Einsatz kommen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Zertifizierungsstelle verfügt über grundsätzliche Regelungen sowie rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen und Daten, die im Rahmen der Zertifizierungstätigkeit gesammelt oder erstellt werden. Dies dient dem Schutz aller interessierter Parteien.
Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen
Die Zertifizierungsstelle hat verbindliche Regelungen zum Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen getroffen. Um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten, werden Beschwerden und Einsprüche nur von Personen geprüft, die nicht an den Entscheidungsprozessen der Zertifizierungsstelle oder des Audits beteiligt waren.
Für die Zertifizierungsstelle tätiges Personal
Finanzen, Risiko und Haftung
Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit (ASU)
Um die Unparteilichkeit zu sichern wurde ein Ausschuss eingerichtet, der die Zertifizierungsstelle dabei unterstützt und berät:
- Regelungen zur Wahrung der Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeit zu erarbeiten
- Das Vertrauen in die Zertifizierung und die öffentliche Wahrnehmung zu erhalten und zu fördern
- Dass kommerzielle oder andere Aspekte die objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeiten einschränkt oder verhindert
- In einem jährlichen Bericht, die Unparteilichkeit von Audits, Entscheidungsprozessen der Zertifizierungsstelle sowie die Zertifizierungen bewertet
- Unterstützung bei der Identifizierung von Risiken, die die Unparteilichkeit beeinträchtigen können sowie der Planung von Maßnahmen zur Behebung oder Verminderung der Risiken