Personenzertifizierung

Personenzertifizierung (ISO/IEC 17024)

Mit der Personenzertifizierung weisen Sie Ihre persönliche und fachliche Qualifikation als Sachverständiger nach und garantieren Ihren Auftraggebern Kompetenz und Sachverstand auf höchstem Niveau. Die Qualifikation und Weiterentwicklung zertifizierter Personen wird gemäss den Vorgaben der ISO/IEC 17024 regelmässig durch eine Zertifizierungsstelle überprüft.

Ablauf

Wie läuft eine Personenzertifizierung ab?

Bei einer Personenzertifizierung beantragt ein Antragsteller, dass eine qualifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle) seine Kompetenz, Berufserfahrung etc. überprüft und ihm dies durch ein Zertifikat attestiert.

Dem Antrag sind in der Regel ausagekräftige Nachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen beizulegen. Die Zertifizierungsstelle überprüft die Voraussetzungen gemäß dem vorliegenden Zertifizierungsprogramm. Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen, so wird der Antragsteller zu einer Prüfung zugelassen. Diese findet immer schriftlich, in manchen Fällen auch mündlich oder durch Arbeitsproben statt.

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Zertifizierung sind erforderlich:

  • Qualifizierte Ausbildung im Fachbereich
  • Mehrjährige Berufspraxis im Fachbereich
  • Sachverständigenausbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter
  • Bestehen der Zertifizierungsprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung ist die Stellung eines Antrags, in dem Ihre persönlichen Voraussetzungen, fachlichen Qualifikationen, sowie Erfahrungen nachgewiesen werden.