Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Zertifizierung sind erforderlich:
- Qualifizierte Ausbildung im Fachbereich
- Mehrjährige Berufspraxis im Fachbereich
- Sachverständigenausbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter
- Bestehen der Zertifizierungsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung ist die Stellung eines Antrags, in dem Ihre persönlichen Voraussetzungen, fachlichen Qualifikationen, sowie Erfahrungen nachgewiesen werden.
| Ausbildung / Abschluss | Berufserfahrung im Fachbereich | Sonstiges |
|---|---|---|
| Abschluss in einem staatlich geregelten Berufsbild | 4 Jahre | Prüfungsurkunde, Diplom etc. |
| oder | ||
| Abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Schule, FH oder Hochschule | 2 Jahre | Diplom, Bachelor oder Masterabschluss oder Äquivalent |
| oder | ||
| Meisterprüfung im Fachbereich | 2 Jahre | Meisterbrief |
| oder | ||
| Qualifizierte Weiterbildung in einem staatlich nicht geregelten Berufsbild | 6 Jahre | Zeugnisse, Referenzen mit detailierten Angaben über Qualifikation und Kenntnisse |
| oder | ||
| Ausbildung zum Sachverständigen und Berufserfahrung | 50 Stunden Ausbildung + 1 bestandene Prüfung | Nachweis einer zertifizierten und anerkannten Bildungseinrichtung |